Keine Produkte im Warenkorb.
Zurück zum ShopHier erfahren Sie mehr zu den Versandkosten, Zahlungsweisen und unserer Widerrufsbelehrung.
Kostenloser Versand über 39,90€
Keine Produkte im Warenkorb.
Zurück zum ShopHier erfahren Sie mehr zu den Versandkosten, Zahlungsweisen und unserer Widerrufsbelehrung.
Kostenloser Versand über 39,90€
des Auftragnehmers Prof. Dr.hc. Werner Niederwinkler, Inhaber von VeroVitas e.U., im Folgenden kurz VEROVITAS genannt.
Geltung
Vertragsgrundlagen. VEROVITAS schließt Verträge und erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der von VEROVITAS erstellten schriftlichen Angebote, sowie der jeweils gültigen Fassung etwaiger in das Angebot einbezogener Beschreibungen von Leistungen (z.B. individuelle Unterlagen oder allgemeine Folder), Preislisten sowie dieser All-gemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit diese nicht bloß projektspezifisch sind (z.B. individuelle Unterlagen) für alle Rechtsbeziehungen zwischen VEROVITAS und dem Auftraggeber und liegen sohin ab dem ersten Vertragsabschluss automatisch allen weiteren Vertragsabschlüssen zwischen VEROVITAS und dem jeweiligen Auftraggeber in der jeweils aktuellsten Fassung zugrunde, auch wenn auf diese Preislisten, Produktbeschreibungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen wird.
Zukünftige Änderungen. Änderungen der Beschreibungen von Leistungen, Preislisten und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von VEROVITAS werden dem Auftraggeber schriftlich bekanntgegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber nicht binnen vier Wochen wider-spricht. Ab Gültigkeit der neuen Vereinbarung gelten die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle anderen noch laufenden Verträge.
Zusatzvereinbarungen. Alle Formen von Zusatzvereinbarungen, sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Vertragsbestandteile von Seiten des Auftraggebers. Von Seiten des Auftraggebers kommende Vorgaben betref-fend den Leistungsinhalt werden selbst bei Kenntnis von VEROVITAS nur dann Vertragsbestandteil, wenn diese von VEROVITAS in das Angebot integriert oder von VEROVITAS zum Beispiel durch Verweise auf diese Vorgaben sonst ausdrücklich akzeptiert werden.
Von Seiten des Auftraggebers kommende rechtsgestaltende Elemente, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, werden selbst bei Kenntnis von VEROVITAS nur dann wirksam, wenn diese von VEROVITAS mit einem diese Rechtstexte ausdrücklich umfassenden Zusatzvermerk (wie z.B. „AGB akzeptiert“) angenommen werden. Ansonsten widerspricht VEROVITAS der Einbeziehung von rechtsgestaltenden Elementen, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsklauseln, des Auftraggebers ausdrücklich.
Die bloße Annahme von Vorgaben betreffend den Leistungsinhalt des Auftraggebers durch VEROVITAS bewirkt daher keine Annahme von Rechtstexten des Auftraggebers, selbst wenn diese Vorgaben rechtsgestaltende Elemente beinhalten (wie z.B. „Es gelten unsere AGB.“).
Vorgehen bei Widersprüchen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen dem Angebot, etwaigen Beschreibungen von Leistungen (projektspezifische Unterlagen, allgemeine Unterlagen), etwaigen Preislisten und den All-gemeinen Geschäftsbedingungen von VEROVITAS gelten diese in der genannten Reihenfolge. Die individuelleren Bestand-teile ändern daher die generelleren Bestandteile des Vertrages automatisch ab.
Für den Fall von Widersprüchen zwischen Vertragselementen von VEROVITAS und von Vertragselementen des Auftraggebers gehen alle Vertragselemente von VEROVITAS vor.
Vertragsabschluss
Angebot durch VEROVITAS. Angebote von VEROVITAS an den Auftraggeber, z.B.: in Form eines individuellen Angebots an den Auftraggeber oder eines nicht individualisierten Angebots wie eines Bestellscheins, Katalogs oder Webshops, sind ausnahmslos freibleibend und unverbindlich.
Angebot durch den Auftraggeber. Erteilt der Auftraggeber aufgrund eines Angebots oder auch unaufgefordert, also ohne vorhergehendes Angebot von VEROVITAS, also z.B. bei Zusatzaufträgen in laufenden Geschäftsbeziehungen, einen Auftrag, so ist der Auftraggeber an diesen eine Woche ab dessen Zugang bei VEROVITAS gebunden.
Annahme durch VEROVITAS. Der Vertrag kommt daher immer erst durch die Annahme des Auftrags durch VEROVITAS zustande.
Die Annahme hat grundsätzlich in Schriftform, z.B. durch Auftragsbestätigung, zu erfolgen, es sei denn, dass VEROVITAS z.B. durch für den Auftraggeber ersichtliches Tätigwerden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass VEROVITAS den Auftrag annimmt.
Eine bloße Bestätigung des Zugangs des Auftrages stellt noch keine Auftragsannahme dar.
Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Leistungsumfang. Der Umfang der zu erbringenden Leitungen ergibt sich aus der sich aus allen Vertragsbestand-teilen ergebenden schriftlichen Leistungsbeschreibung von VEROVITAS. Nicht in das Angebot einbezogene Informationen aus anderen Quellen (z.B. Präsentationsunterlagen, Websites oder Kataloge) sind nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungsbeschreibung auf Übereinstimmung mit seinen Anforderungen und auf Vollständigkeit zu überprüfen. Nach Erteilung des Auftrags sind Änderungen der Leistungsbeschreibung nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.
Fachgerechte Leistung. Soweit die schriftliche Leistungsbeschreibung nichts anderes vorsieht, schuldet VEROVITAS eine fachgerechte Ausführung nach Maßgabe des Zeitpunktes der Angebotslegung. Innerhalb des Rahmens der schriftlichen Leistungsbeschreibung hat VEROVITAS bei der Ausführung der Leistungen Gestaltungsfreiheit, soweit mehrere fach-gerechte Möglichkeiten zur Ausführung bestehen.
Austauschbare Leistungen. Soweit dies mit den Zielen des Auftrages im Einklang steht, ist VEROVITAS berechtigt, von
der Leistungsbeschreibung abzuweichen und Leistungen durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen.
Fremdleistungen. VEROVITAS ist berechtigt, die Leistungen selbst auszuführen, oder sich bei der Erbringung der Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen (Fremdleistung).
Teilbare Leistungen. Bei teilbaren Leistungen ist VEROVITAS berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.
Verfall. Der Auftraggeber hat alle bei VEROVITAS beauftragten oder VEROVITAS zur Bearbeitung übergebenen Leistungen frist-gerecht abzuholen. Für den Fall, dass die Abholung nicht fristgerecht erfolgt, ist VEROVITAS berechtigt, die Leistungen nach sechs Monaten auf Kosten des Auftraggebers zu entsorgen.
Termine und Fristen. Von VEROVITAS angegebene Termine oder Fristen sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Vertragslaufzeit. Verträge auf unbestimmte Zeit sind je-derzeit kündbar.
Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse. Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse – insbesondere Säumigkeit des Auftraggebers bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen sowie für VEROVITAS unvorhersehbare und unabwendbare Verzögerungen bei VEROVITAS oder den Auftragnehmern von VEROVITAS – verlängern Fristen bzw. verschieben Termine um die Dauer des unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses zuzüglich der Dauer der in einem solchen Fall notwendigen organisatorischen Maßnahmen. Davon hat VEROVITAS den Auftraggeber schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat VEROVITAS unverzüglich, ohne Aufforderung und in weiterverarbeitbarer Form alle Informationen schriftlich mit-zuteilen und alle Leistungen beizustellen, die für die Erbringung der Leistungen durch VEROVITAS erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Vertragsabwicklung, die Beistellung von Unterlagen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung bei Auftragsdetails und die Abnahme (Freigabe) von Teilleistungen und Leistungen.
Wenn die Notwendigkeit der Bereitstellung von Informationen oder Leistungen durch den Auftraggeber erst während der Erbringung der Leistungen durch VEROVITAS bekannt wird, hat der Auftraggeber diese unverzüglich nachzureichen. Der Auftraggeber hat die von ihm beigestellten Informationen und Leistungen selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, und insbesondere auch für den VEROVITAS dadurch entstehenden Mehraufwand. Sofern VEROVITAS aufgrund mangelhafter, verspäteter oder unterlassener Mitwirkung des Auftraggebers die Leistungen nicht vereinbarungsgemäß ausführen kann, ist VEROVITAS unbeschadet anderer Rechte auch berechtigt, die Ausführung der Leistung zu unterbrechen, andere Leistungen für andere Auftraggeber einzuschieben und erst nach Abschluss dieser Leistungen die Ausführung der Leistungen für den Auftraggeber, soweit dieser seine Mitwirkungspflichten bis dahin erfüllt hat, fortzusetzen, wodurch sich alle Termine und Fristen verschieben.
Wird VEROVITAS von Dritten wegen einer Rechtsverletzung im Zusammenhang mit vom Auftraggeber beigestellten Informationen oder Leistungen in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber VEROVITAS zudem schad- und klaglos zu halten und bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
Eingriffe des Auftraggebers. Wenn der Auftraggeber ei-genmächtig in nicht vereinbarter Weise in die Leistungen von VEROVITAS eingreift und Änderungen vornimmt, haftet er für den dadurch entstehenden Mehraufwand von VEROVITAS, z.B. zur Nachprüfung, Dokumentation, Mängelfeststellung, Mängelzuordnung, Mängelbehebung.
Prüfpflichten von VEROVITAS. VEROVITAS haftet nur dafür, dass die von VEROVITAS erbrachten Leistungen nicht an sich rechtswidrig sind (z.B. Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werks ohne Zustimmung des Urhebers).
VEROVITAS hat jedoch keine Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung der durch VEROVITAS erstellten Leistungen auf eine etwaige Verletzung von Rechten Dritter oder auf eventuelle Rechtsverletzungen, die durch die vom Auftraggeber ge-plante Art der Verwendung (z.B. der Verwendung einer Grafik als Logo) entstehen. Der Auftraggeber hat diese rechtlichen Prüfungen, insbesondere in verwaltungs-, straf-, wettbewerbs-, marken-, kennzeichen-, muster-schutz-, urheber-, persönlichkeits- und datenschutzrechtlicher Hinsicht selbst vorzunehmen oder durch einen entsprechend ausgebildeten Rechtsexperten vornehmen zu lassen.
Soweit VEROVITAS auf die Notwendigkeit einer zusätzlichen rechtlichen Prüfung von Leistungen auch hinsichtlich an-derer Rechte oder auf andere Risiken vor Auftragserteilung oder während des Auftrages nach Bekanntwerden neuer Auftragsdetails hinweist, geht die Haftung für die Vornahme dieser rechtlichen Prüfung hinsichtlich anderer Rechte oder für das Eingehen dieser Risiken in dem Fall, dass seitens VEROVITAS Aufklärungs- oder Prüfpflichten bestanden haben, auf den Auftraggeber über. Die Leistung von VEROVITAS gilt damit als ordnungs- und vereinbarungsgemäß er-bracht.
Rechte an den Leistungen. Grundsätzlich stehen alle Rechte an den vereinbarten Leistungen VEROVITAS bzw. den Lizenzgebern von VEROVITAS zu. Der Auftraggeber erhält das Recht, die Leistungen nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgeltes im mit VEROVITAS vereinbarten bzw. von den Lizenzgebern vordefinierten Umfang zu nutzen.
Für den Fall, dass der Umfang nicht vereinbart wurde, um-fasst dieser die nicht exklusive, kein Recht zur Sublizenzierung oder Weitergabe an Dritte (bzw. verbundene Unter-nehmen) beinhaltende Nutzung zum eigenen Gebrauch im Unternehmen des Auftraggebers, wobei das Recht zur Bearbeitung auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum eingeschränkt ist.
Geheimhaltung & Abwerbeverbot
Geheimhaltung. Der Auftraggeber hat alle ihm bekannten geheimhaltungswürdigen Informationen über VEROVITAS, deren Projekte und deren andere Auftraggeber geheim zu halten und darf diese auch nicht für sich selbst noch für Dritte verwerten. Diese Vereinbarung hat auch über ein etwaiges Vertragsende hinaus Bestand. Bei einem Ver-stoß gegen diese Verpflichtung ist eine Konventional-strafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
Abwerbeverbot. Der Auftraggeber darf keine anderen Auftraggeber oder Mitarbeiter von VEROVITAS abwerben. Diese Vereinbarung hat drei Jahre über ein etwaiges Vertrags-ende hinaus Bestand. Bei einem Verstoß gegen diese
Verpflichtung ist eine Konventionalstrafe in der Höhe von EUR 50.000,00 je Verstoß zu bezahlen.
Entgelt
Preise. Alle Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle von VEROVITAS in Euro inkl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe.
Zusatzleistungen. Alle Leistungen von VEROVITAS, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, wie insbesondere später vereinbarte Zusatzleistungen, werden gesondert entlohnt.
Kostenvorschuss. VEROVITAS ist berechtigt, Kostenvorschüsse zur Deckung des eigenen Aufwandes zu verlangen.
Teilleistungen. VEROVITAS ist berechtigt, Teilleistungen zu verrechnen.
Ungerechtfertigter Rücktritt. Für den Fall, dass der Auftraggeber von seinem Auftrag ohne krass grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von VEROVITAS ganz oder teilweise zurücktritt, gebührt VEROVITAS trotzdem das vereinbarte Honorar. VEROVITAS muss sich in diesem Fall lediglich Ersparnisse aus noch nicht getätigten Zukäufen anrechnen lassen. Dasselbe gilt, wenn VEROVITAS aus einem in der Sphäre des Auftraggebers liegenden wichtigen Grund vom Ver-trag zurücktritt.
Preisanpassung. Bei Verträgen auf unbestimmte Zeit so-wie bei Verträgen mit automatischer Verlängerung der Vertragsdauer ist VEROVITAS berechtigt, jährlich eine angemessene Preisanpassung unter Berücksichtigung von Faktoren wie Inflation, Verbraucher- und Erzeugerpreisindex, Kollektivvertragsabschlüssen, Währungsschwankungen sowie von ähnlichen, von VEROVITAS nicht beeinflussbaren, externen Faktoren vorzunehmen. Auch sonst ist VEROVITAS berechtigt, nach Vertragsabschluss eine angemessene Preisanpassung bei einzelnen Leistungen vorzunehmen, wenn sich die Kosten dieser Leistungen um mehr als 5% erhöhen, ohne dass dies von VEROVITAS beeinflussbar ist. Konsumenten haben bei Vorliegen der um-gekehrten Voraussetzungen auch einen Anspruch auf Senkung des Entgelts.
Zahlung
Fälligkeit Die Rechnungen von VEROVITAS sind ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung.
Zahlbarkeit. Die Rechnungen von VEROVITAS sind binnen 7 Ta-gen ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen.
Zahlbarkeit bei Online-Geschäften. Bei Online-Geschäften sind die Rechnungen von VEROVITAS mit der Auftragserteilung zu bezahlen.
Eigentumsvorbehalt. Bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber gilt ein Eigentumsvorbehalt zugunsten von VEROVITAS an den von VEROVITAS gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller da-mit verbundenen Zinsen und Kosten als vereinbart. Im Falle des Verzuges ist VEROVITAS berechtigt, Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Der Auftraggeber stimmt für diesen Fall der Abholung der Waren durch VEROVITAS zu. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch VEROVITAS bewirkt keinen Rücktritt vom Vertrag, außer VEROVITAS er-klärt den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich.
Im Fall der Weiterveräußerung der Waren durch den Auftraggeber tritt der Auftraggeber seine Forderung gegen den Käufer zum Zwecke der Sicherstellung an VEROVITAS ab. VEROVITAS ist berechtigt, den Käufer von dieser Abtretung zu verständigen.
Zahlungsverzug. Für den Fall verspäteter Zahlung sind Zinsen in der Höhe von 9 % per anno zu bezahlen. Der Auftraggeber hat alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Kosten, zu tragen.
Fortgesetzter Zahlungsverzug. Nach erfolgloser Mahnung des Auftraggebers unter Setzung einer zumindest 7-tägigen Nachfrist kann VEROVITAS sämtliche, auch im Rahmen von anderen mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Ver-trägen bereits erbrachte Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen und die Erbringung noch nicht bezahlter Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Honorarforderungen vorübergehend einstellen.
Nach fruchtlosem Verstreichen einer weiteren Woche ist VEROVITAS berechtigt, von allen Verträgen zurückzutreten und zusätzlich zur Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen den Ersatz des entgangenen Gewinns zu fordern. Da-mit ist VEROVITAS auch berechtigt, bereits bezahlte Leistungen nicht auszuführen bzw. einzustellen, sofern sich aus der Einstellung der Leistung Ersparnisse ergeben und die Ersparnisse mit den offenen Forderungen gegenzurechnen.
Unabhängig von diesen Möglichkeiten kann VEROVITAS selbst-verständlich auch sofort nach Ablauf der Fälligkeit Klage bei Gericht einreichen.
Ratenzahlung. Soweit VEROVITAS und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.
Haftung
Garantie. Soweit Leistungsteile des Auftragnehmers über eine von einem Dritten gewährte Garantie verfügen, ist diese Garantie direkt beim Dritten geltend zu machen (z.B. Herstellergarantie).
Im Fall einer Garantiezusage durch VEROVITAS beginnt die Frist zur Geltendmachung des Garantieanspruchs mit Übergabe zu laufen. Der Garantieanspruch verjährt sechs Monate ab Kenntnis des Auftraggebers vom Eintritt des Garantiefalls, spätestens aber mit Ablauf der Garantiefrist. Geht aus der Garantiezusage der Inhalt der Garantie nicht hervor, dann haftet VEROVITAS für die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften.
Gewährleistung. Es gelten die gesetzlichen Bestimmun-gen des Gewährleistungsrechts. Darüber hinaus gelten eventuell zusätzlich im Rahmen der Produktbeschreibung gewährte Garantien oder Kundendienstleistungen.
Schadenersatz und sonstige Ansprüche. Schadenersatzansprüche und Ansprüche aufgrund anderer Haftungsregelungen, insbesondere Regressansprüche, des Auftraggebers sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von VEROVITAS beruhen.
Von diesem Haftungsausschluss sind Ansprüche aufgrund von Personenschäden und aufgrund von anderen nicht dispositiven Haftungsvorschriften ausgenommen.
Schutzwirkung zugunsten Dritter. Ausdrücklich vereinbart wird, dass dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter entfaltet.
Online Streitbeilegung
Online Streitbeilegungsplattform für Konsumenten. Zur Schlichtung von Streitigkeiten mit Konsumenten hat die EU eine „Online Streitbeilegungsplattform“ (ec.eu-ropa.eu/odr) errichtet. VEROVITAS entscheidet über eine Teilnahme an einem Streitschlichtungsverfahren im
Einzelfall. Bei Fragen zur Streitschlichtung steht VEROVITAS unter
ma**@Ve*********.info
zur Verfügung.
Schlussbestimmungen
Anzuwendendes Recht. Auf alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Auftraggeber und VEROVITAS ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden.
Zwingendes Verbraucherrecht. Sofern die berufliche bzw. gewerbliche Tätigkeit von VEROVITAS auf das Heimatland des Konsumenten ausgerichtet ist, bleibt der Schutz, den die zwingenden Rechtsvorschriften des Wohnsitzstaats dem Verbraucher bieten, durch das vereinbarte anzuwendende Recht unberührt.
WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR KONSUMENTEN
Widerrufsrecht. Konsumenten haben im Fernabsatz das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsfrist. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
– im Fall eines Vertrags über die Lieferung von Waren ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat;
– im Fall eines Vertrags über mehrere Waren, die der Konsument im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden, ab dem Tag an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat;
– im Fall eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken, ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen hat
– im Fall eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeit-raum hinweg, ab dem Tag, an dem der Konsument oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen hat
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Konsumenten die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Erklärung des Widerrufs. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen Konsumenten den Unternehmer (Prof. Dr.hc. Werner Niederwinkler, Inhaber von VeroVitas e.U., Doppelbauerweg 3, 4040 Linz, 0043 676 4902616,
of****@ve*******.com
) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Rücksendeformular, Brief, Fax oder E-Mail) über ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Konsumenten können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Die Rücksendung wird durch unseren Vertragspartner Tech Intertrading GMBH durchgeführt. Die genauen Informationen bezüglich der Rücksendung erhalten Sie per E-Mail.
Muster-Widerrufs-Formular. (Um den Vertrag zu widerrufen, ist bitte dieses Formular auszufüllen und zurückzusenden.)
—
An Prof. Dr.hc. Werner Niederwinkler,
Inhaber von VeroVitas e.U.
Industriegebiet 22
of****@ve*******.com
—
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) —
Bestellt am (*) Erhalten am (*) —
Name des/der Konsumenten —
Anschrift des/der Konsumenten —
Unterschrift des/der Konsumenten (nur bei Mitteilung auf Papier) —
Datum —
(*) Unzutreffendes streichen.
Folgen des Widerrufs bei Waren. Wenn Konsumenten einen Vertrag widerrufen, hat der Unternehmer alle Zahlungen, die der Unternehmer vom Konsumenten erhalten hat, einschließlich der Liefer-kosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Konsument eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Unternehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel, das der Konsument bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Konsumenten wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Konsumenten wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Der Konsument hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Konsument den Unternehmer über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet, an den Unternehmer zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Konsument die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.
Der Unternehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis der Unternehmer die Waren wieder zurück-erhalten hat oder bis der Konsument den Nachweis erbracht hat, dass der Konsument die Waren zu-rückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Konsument muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Der Konsument trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
§ 18 FAGG. Gemäß § 18 FAGG besteht kein Widerrufsrecht für Konsumenten für:
– Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
– Waren, die nach ihrer Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden
– Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde
– Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
– Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde
– Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen über die Lieferung solcher Publikationen
– alkoholische Getränke, deren Preis bei Vertragsabschluss vereinbart wurde, die aber nicht früher als 30 Tage nach Vertragsabschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat
Abonnieren Sie unseren Newsletter für exklusive Rabatte!